Ralph Gadow

Diplom-Biologe · Immunbiologe
Heilpraktiker · Diplom-Akupunkteur

-

Mikrobiologie · Genetik
Biochemie · Neurobiologie

Kostenübernahme

Bei Privatpatienten erfolgt eine Übernahme der Behandlungskosten der Heilpraktikerbehandlung und der Laborkosten durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen. Weiterhin erfolgt regelmäßig eine Übernahme der Behandlungskosten bei Beamten durch die Beihilfe (z.B. Beihilfe Schleswig-Holstein, Beihilfe Niedersachsen, Beihilfe Bund).


Um die Kostenerstattung zu gewährleisten, erfolgt die Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).



Von den gesetzlichen Krankenversicherungen werden heilpraktische Behandlungen nicht erstattet.


Allerdings besteht für Patienten mit Gesetzlicher Krankenversicherung grundsätzlich folgende Möglichkeit: Die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker, einschließlich der Laborkosten, können im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.


Um zukünftig eine Kostenerstattung abzusichern, kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker sinnvoll sein. Eine gute Zusatzversicherung erstattet üblicherweise Heilpraktikerkosten in Höhe von ca. 1.000 € im Jahr.



Terminabsage: Die Absage vereinbarter Termine muss spätestens 24 Stunden vorher erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen wird eine Ausfallgebühr berechnet, da der Termin dann nicht anderweitig vergeben werden kann (gemäß § 252 BGB und § 615 BGB).